Für wen kommt Rehasport in Frage?

Leiden Sie an:

  • einem chronischen Wirbelsäulenschaden? (Hals,-Brust oder Lendenwirbelsäule)
  • Erkrankungen der Gelenke oder des Bandapparates?
  • einer Hüft- oder Kniearthrose? Beeinträchtigungen nach endoprothetischen Gelenkersatz (z.B. Hüfte oder Knie)?
  • Beeinträchtigungen nach Bandverletzungen oder Frakturen der Extremitäten?
  • Osteoporose?

Dann bietet Ihnen der Rehabilitationssport ein weiterführendes Sportangebot nach ambulanter oder stationärer Behandlung.

Laut §2 SGB IX kommt Rehasport für alle in Frage, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder wenn eine Beeinträchtigung zu erwarten ist.